
Ab dem 01.01.2025 fördert das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL). Die Höhe der Zuwendung beträgt i.d.R. 40 bis 80 %.
Gefördert werden u.a. grundsätzliche und überregionale Planungen, Monitoring und Untersuchungen, wasserbauliche Maßnahmen, Flächenbereitstellungen, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit.
Die Förderung gilt bis 31.12.2027. Der gesamte Runderlass ist über den Link unterhalb ebenfalls einsehbar.
Im Rahmen des Förderprogramms werden Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung gefördert. Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder als Darlehen. Eine Finanzierung des verbleibenden Anteils bis 100 % ist mit dem Ergänzungsprogramm Abwasser der NRW.BANK möglich. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2028. Die Einzelheiten zur Förderung können der Förderübersicht entnommen werden. Darüber hinaus können Sie die Förderrichtlinie einsehen und über die Links zur NRW.Bank die Antragsformulare zum Förderprogramm und zum Ergänzungsprogramm Abwasser herunterladen.
Mit diesem Förderprogramm wird die Schaffung von blauer Infrastruktur im Zuge des Strukturwandels im Rheinischen Revier unterstützt. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 %. Die Förderung erfolgt in zwei unterschiedlichen Förderbereichen:
Die Richtlinie gilt bis 31.12.2029. Die Einzelheiten zur Förderung können der Förderübersicht entnommen werden, die gesamte Förderrichtlinie ist über den Link unterhalb ebenfalls einsehbar.
Auf der Grundlage der Klimaanpassungsrichtlinie wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen gefördert. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 %, bei Haushaltssicherung und bei Forschungs- und Bildungseinrichtungen bis zu 90 %. Gefördert werden:
Die Richtlinie gilt bis 30.06.2027. Die Einzelheiten zur Förderung können der Förderübersicht entnommen werden, die gesamte Förderrichtlinie ist über den Link unterhalb ebenfalls einsehbar.
Mit dem Förderprogramm Grüne Infrastruktur wird die Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur gefördert. Von der Förderung erfasst sind auch Maßnahmen zur Versickerung, Rückhaltung, oberirdischen Ableitung und Nutzung von Niederschlagswasser, zur Flächenentsiegelung und zur Gewässergestaltung im Rahmen der Schaffung grüner Infrastruktur. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 %, bei Haushaltssicherung und bei Naturschutzeinrichtungen und -verbänden bis zu 90 %.
Die Richtlinie gilt bis 31.12.2029. Die Einzelheiten zur Förderung können der Förderübersicht entnommen werden, die gesamte Förderrichtlinie ist über den Link unterhalb ebenfalls einsehbar.
Gemäß Richtlinie des MULNV NRW werden Aufbau und Umsetzung eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung gefördert. Der Prozess muss beinhalten:
Förderfähig sind die Kosten für externe Beratung, Auditierung, Programmbeiträge und Lizenzgebühren, auch die Teilnahme am Modellversuchen bis 55.400 €. Die Förderung wird als Zuschuss bis 80 % gewährt.
Die NRW.BANK übernimmt die Umsetzung verschiedener Förderprogramme, z. B. ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW. Darüber hinaus werden beispielsweise Ergänzungskredite und Anschlussfinanzierungen umgesetzt. Gezielt informieren kann man sich über den Förderlotsen auf der Internetseite der NRW.BANK.